Blutegel therapeutisch bei Tieren anwenden

Rechtliches

Blutegel, die heute therapeutisch eingesetzt werden, gelten seit 2004 als Arzneimittel und fallen somit unter die strengen Vorschriften des Arzneimittelgesetztes (§2 Abs.1 AMG). Sie gelten als "Fertigarzneimittel" und sind somit apothekenpflichtig. Tierärzte, die eine tierärztliche Hausapotheke führen, dürfen demnach Blutegel direkt bei der Biebertaler Blutegelzucht GmbH www.blutegel.de beziehen. Alle anderen Therapeuten, ob Humanmediziner, Heilpraktiker und Tierheilpraktiker müssen die Egel über eine Apotheke kaufen.
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